Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Künzelsau ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://jugendfeuerwehr-kuenzelsau.de/.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Noch bestehende Mängel:

  • Auf der Startseite fehlen Informationen zu den wesentlichen Inhalten der Webseite in Leichter Sprache
  • Auf der Startseite fehlen Informationen zu den wesentlichen Inhalten der Webseite in Deutscher Gebärdensprache

Bitte nehmen Sie über info@feuerwehr-kuenzelsau.de zu uns Kontakt auf. Alternativ steht Ihnen Frau Karin Schreiber unter Telefon 07940 129-314 oder karin.schreiber@kuenzelsau.de zur Verfügung.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.04.2021 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 26.04.2021 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Bitte nehmen Sie mit uns über info@feuerwehr-kuenzelsau.de Kontakt auf. Alternativ steht Ihnen Frau Karin Schreiber unter Telefon 07940 129-314 oder karin.schreiber@kuenzelsau.de zur Verfügung.

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadt Künzelsau wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Stadt Künzelsau nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.